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Statuten

1. Name und Sitz, Verantwortlichkeit

Unter dem Namen  Einwohner-Verein Aadorf  besteht ein  Verein  im  Sinne  von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Aadorf. Im folgenden Kontext ist mit „Aadorf“ ausschliesslich der Ortsteil Aadorf zu verstehen.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

2. Zweck des Vereins
Der Verein

  • fördert das Gemeinschaftsleben in Aadorf.

  • fördert die sachliche Meinungsbildung der Dorfgemeinschaft.

  • vertritt die öffentlichen Interessen von Aadorf gegen aussen und bei den zuständigen Behörden.

  • wahrt neutral die dorfpolitischen Interessen.

  • kann bei Wahlen Kandidaten aus Aadorf vorschlagen.

  • fördert den Kontakt zwischen Behörden und Bevölkerung.

  • fördert und bewahrt das kulturelle Dorfleben.

  • setzt sich für eine wohnliche und attraktive Gestaltung von Aadorf und Umgebung ein.

  • kann bei Bedarf die Aktivitäten der Vereine koordinieren.

  • ist politisch und konfessionell unabhängig und neutral.

3. Mitgliedschaft

  • Alle Einwohner im Dorf Aadorf ab 16 Jahren können Mitglied des Vereins werden.

  • Die Aufnahme in den Verein kann jederzeit mit mündlicher oder schriftlicher Beitrittserklärung an den Vorstand oder mit der Einzahlung des Jahresbeitrages erfolgen.

  • Der Austritt aus dem Verein ist jeweils auf das Ende eines Vereinsjahres zulässig und kann dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

  • Die Mitgliedschaft erlischt auch, wenn der Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt wird.

  • Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wird, wer trotz schriftlichem Verweis Unruhe
    im Verein stiftet oder dem Ansehen des Vereins schadet. Der Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt. Gegen den Ausschluss kann die betroffene Person innert eines Monats nach erfolgter Mitteilung an die Generalversammlung rekurrieren.

 

4.  Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung

  • der Vorstand

  • die Rechnungsrevisoren

 

5.  Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich in der Regel im zweiten Quartal statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 14 Tage im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Aufgaben der Generalversammlung sind:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung

  • Abnahme des Jahresberichtes

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets

  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge

  • Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und zweier Rechnungsrevisoren

  • Genehmigung von Anträgen und Statutenrevisionen

  • Ausschluss von Mitgliedern (ZGB 72)

  • Ehrungen

  • Vereinsauflösung

Anträge an die Generalversammlung sind spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen.

Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird in offener Abstimmung entschieden. Eine geheime Abstimmung oder Wahl kann von 1/4 der anwesenden Stimmberechtigten verlangt werden.
Für Änderungen der Statuten, den Ausschluss von Mitgliedern und die Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr erforderlich.
Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand oder auf Antrag von mindestens 1/5 der Mitglieder 14 Tage im Voraus, unter Bekanntgabe der Traktandenliste, schriftlich einberufen.

 

6.  Vereinsvorstand

Der Vorstand und die Rechnungsrevisoren werden auf eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.

  • Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Aktuar, dem Kassier sowie mindestens 2 weiteren Mitgliedern. Mit Ausnahme der Bestimmung des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Je ein politischer Vertreter  des Gemeinderat  sowie der Schulbehörde von Aadorf können von Amtes wegen Einsitz  im Vorstand haben, vorausgesetzt die einvernehmliche Bereitschaft zwischen Vorstand und der jeweiligen Kandidaten ist gegeben.

  • Der Aktuar ist verantwortlich für die Protokolle der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen.

  • Der Kassier erledigt die finanziellen Geschäfte des Vereins und legt alljährlich der Generalversammlung die Jahresrechnung sowie Budget vor.

  • Der Präsident und mindestens zwei Vorstandsmitglieder haben die kollektive Zeichnungsberechtigung für den Verein.

  • Der Vorstand verrichtet seine Arbeit ehrenamtlich.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Präsident und mit ihm eingerechnet mindestens 1/2 der Mitglieder anwesend sind. Bei Verhinderung des Präsidenten  müssen mindestens 3/4 der Vorstandsmitglieder anwesend sein.

 

7.  Rechnungsrevisoren

Als Rechnungsrevisoren amten zwei stimmberechtigte Mitglieder.

Die Wahl der Revisoren erfolgt durch die Generalversammlung für die Dauer von 2 Jahren.

Die Rechnungsrevisoren prüfen die vom Kassier auf Ende des Vereinsjahres abgeschlossene Rechnung und stellen der Generalversammlung Antrag über deren Abnahme.

 

8.  Finanzen

Die Einnahmen der Vereinskasse bestehen insbesondere aus:

  • den jährlich von der Generalversammlung festzusetzenden Mitgliederbeiträgen

  • den Überschüssen von Veranstaltungen

  • Zuwendungen der öffentlichen Hand

  • Schenkungen

  • Verschiedenen Einnahmen

  • Erträgen aus Vermögen

 

9.  Schlussbestimmungen

Wird die Auflösung beschlossen, entscheidet die ausserordentliche Generalversammlung über die vorübergehende oder endgültige Verwendung des Vereinsvermögens. Das Vereinsvermögen wird in jedem Fall einer steuerbefreiten Organisation übergeben.

Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 19. April 2010 angenommen worden. Sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

Aadorf, 19. April 2010

 

Der Präsident    Der Protokollführer

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